Ihr Vorteil Lebenshilfswerk

Sie haben als gewerblicher Auftraggeber folgende Vorteile bei der Vergabe von Aufträgen an unsere Werkstätten für Behinderte :

  • Wir sind ein modernes und leistungsfähiges Produktions- und Dienstleistungsunternehmen, dass in verschiedenen Geschäftsfeldern tätig ist.
  • Unsere Angebote und Leistungen orientieren sich an den Bedürfnissen und Wünschen unserer Kunden.
  • Wir verfügen über die fachlichen Kompetenzen in unseren Arbeitsbereichen und stellen uns Ihren Anforderungen.
Qualität und Termintreue sind Maßstab unserer täglichen Arbeit. Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen haben auf wenigstens 5% der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Erfüllt der Arbeitgeber diese Beschäftigungspflicht nicht, wird eine Ausgleichsabgabe erhoben. Die Höhe der Ausgleichsabgabe wird gestaffelt und nach der jahresdurchschnittlichen Beschäftigung festgesetzt.
Pro Monat und nicht besetztem Platz beträgt sie:
  • 102,26 € bei einer Beschäftigungsquote ab 3% bis unter 5%,
  • 178,95 € bei einer Beschäftigungsquote ab 2% bis unter 3%,
  • 255,65 € bei einer Beschäftigungsquote unter 2%
(SGB IX, Teil 2, Kapitel 2, §71, Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen)
Arbeitgeber, die eine Ausgleichabgabe zahlen müssen, können durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen 50% des Lohnanteils auf die Ausgleichabgabe anrechnen. (SGB IX, Teil 2, Kapitel 12, §140, Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe)

Bei uns zahlen Sie nur den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 %.

Durch Ihre Auftragserteilung unterstützen Sie den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen.

Sicher gibt es auch in Ihrem Unternehmen Aufgaben, die wir für Sie übernehmen können, denken Sie einfach einmal darüber nach... .
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Lebenshilfswerk Waren gGmbH